SPÖ
Johann Fürmann | Bürgermeister |
Mario Gaider | Vizebürgermeister Zuständigkeitsbereich – Soziales, Jugend, Straßen, Wege, Wasser und Kanal Bauausschuss (Stellvertreter) |
Josef Retzl | geschäftsführender Gemeinderat Zuständigkeitsbereich – Kultur, Kultus und kirchliche Angelegenheiten Bildungsgemeinderat |
Isabella Unzeitig | Gemeinderätin Bildungs- und Kulturausschuss (Vorsitzende) Familienreferentin |
Susanne Eismann |
Gemeinderat |
Gabriela Schubtschik |
Gemeinderätin |
Doris Wagner | Gemeinderätin Umweltausschuss |
Georg Scharinger | Gemeinderat Mittelschulausschuss Umweltausschuss (Vorsitzender) |
ÖVP
Daniel Schweinberger | geschäftsführender Gemeinderat Zuständigkeitsbereich – Sport und Feuerwehr Bauausschuss (Vorsitzender) Sozialausschuss Verkehrsbeauftragter |
Mag. Katharina Sator | geschäftsführende Gemeinderätin Zuständigkeitsbereich – Bildung und Umwelt Mittelschulausschuss Umweltausschuss (Stellvertreterin) |
Helmut Ott | Gemeinderat Prüfungsausschuss (Vorsitzender) |
Ing. Hannes Kantner | Gemeinderat Bildungs- und Kulturausschuss Prüfungsausschuss Jugendgemeinderat |
Johann Wolf | Gemeinderat Sozialausschuss Umweltausschuss |
Reinhard Popp | Gemeinderat Bauausschuss Sozialausschuss |
Theresia Hlawaty | Gemeinderätin Bildungs- und Kulturausschuss Mittelschulausschuss |
Amtsverschwiegenheit
Die Amtsverschwiegenheit erstreckt sich auf alle den Mitgliedern ausschließlich aus ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, der umfassenden Landesverteidigung, der auswärtigen Beziehungen, im wirtschaftlichen Interesse einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes, zur Vorbereitung einer Entscheidung oder im überwiegenden Interesse der Parteien geboten ist.
Amtsverschwiegenheit besteht insbesondere bei abgabenrechtlichen Angelegenheiten – Steuergeheimnis !
Die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit dauert nach Beendigung der Mitgliedschaft zum Gemeinderat fort. Von der Pflicht zur Amtsverschwiegenheit können die Mitglieder des Gemeinderates nur vom Gemeinderat entbunden werden.