SPÖ
Mario Gaider | Bürgermeister Bauausschuss (Stellvertreter) Mittelschulausschuss |
Georg Scharinger | Vizebürgermeister Zuständigkeitsbereich : Jugend, Straßen, Wege, Wasser und Kanal Bauausschuss (Stellvertreter) Umweltausschuss (Vorsitzender) |
Doris Wagner | Gemeinderätin Zuständigkeitsbereich – Kultur, Kultus und kirchliche Angelegenheiten Bildungsgemeinderat |
Isabella Unzeitig | Gemeinderätin Bildungs- und Kulturausschuss (Vorsitzende) Familienreferentin |
Susanne Eismann |
Gemeinderat |
Mario |
geschäftsführender Gemeinderat |
Michael Höss | Gemeinderat |
Thomas Heck | Gemeinderat |
ÖVP
Daniel Schweinberger | geschäftsführender Gemeinderat Zuständigkeitsbereich – Sport und Feuerwehr Bauausschuss (Vorsitzender) Sozialausschuss Verkehrsbeauftragter |
Mag. Katharina Sator | geschäftsführende Gemeinderätin Zuständigkeitsbereich – Bildung und Umwelt Mittelschulausschuss Umweltausschuss (Stellvertreterin) |
Adelheid Sator | Gemeinderätin |
Ing. Hannes Kantner | Gemeinderat Bildungs- und Kulturausschuss Prüfungsausschuss Jugendgemeinderat |
Christian Ullmann | Gemeinderat Sozialausschuss Umweltausschuss |
Andreas Asperger | Gemeinderat Bauausschuss Sozialausschuss |
Theresia Hlawaty | Gemeinderätin Bildungs- und Kulturausschuss Mittelschulausschuss |
Amtsverschwiegenheit
Die Amtsverschwiegenheit erstreckt sich auf alle den Mitgliedern ausschließlich aus ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, der umfassenden Landesverteidigung, der auswärtigen Beziehungen, im wirtschaftlichen Interesse einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes, zur Vorbereitung einer Entscheidung oder im überwiegenden Interesse der Parteien geboten ist.
Amtsverschwiegenheit besteht insbesondere bei abgabenrechtlichen Angelegenheiten – Steuergeheimnis !
Die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit dauert nach Beendigung der Mitgliedschaft zum Gemeinderat fort. Von der Pflicht zur Amtsverschwiegenheit können die Mitglieder des Gemeinderates nur vom Gemeinderat entbunden werden.