Gemeindevertretung

SPÖ

Mario Gaider Bürgermeister
Bauausschuss (Stellvertreter)
Mittelschulausschuss
Georg Scharinger Vizebürgermeister
Zuständigkeitsbereich : Jugend,
Straßen, Wege, Wasser und Kanal
Bauausschuss (Stellvertreter)
Umweltausschuss (Vorsitzender)
Doris Wagner Gemeinderätin
Zuständigkeitsbereich – Kultur, Kultus und kirchliche Angelegenheiten
Bildungsgemeinderat
Isabella Unzeitig Gemeinderätin
Bildungs- und Kulturausschuss (Vorsitzende)
Familienreferentin
Susanne Eismann

Gemeinderat
Prüfungsausschuss

Mario
Schubtschik

geschäftsführender Gemeinderat
Bildungs- und Kulturausschuss
Bauausschuss

Michael Höss Gemeinderat

Thomas Heck Gemeinderat


ÖVP

Daniel Schweinberger geschäftsführender Gemeinderat
Zuständigkeitsbereich – Sport und
Feuerwehr
Bauausschuss (Vorsitzender)
Sozialausschuss
Verkehrsbeauftragter
Mag. Katharina Sator geschäftsführende Gemeinderätin
Zuständigkeitsbereich – Bildung und
Umwelt
Mittelschulausschuss
Umweltausschuss (Stellvertreterin)
Adelheid  Sator Gemeinderätin
Ing. Hannes Kantner Gemeinderat
Bildungs- und Kulturausschuss
Prüfungsausschuss
Jugendgemeinderat
Christian Ullmann Gemeinderat
Sozialausschuss
Umweltausschuss
Andreas Asperger Gemeinderat
Bauausschuss
Sozialausschuss
Theresia Hlawaty Gemeinderätin
Bildungs- und Kulturausschuss
Mittelschulausschuss

Amtsverschwiegenheit

Die Amtsverschwiegenheit erstreckt sich auf alle den Mitgliedern ausschließlich aus ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, der umfassenden Landesverteidigung, der auswärtigen Beziehungen, im wirtschaftlichen Interesse einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes, zur Vorbereitung einer Entscheidung oder im überwiegenden Interesse der Parteien geboten ist.

Amtsverschwiegenheit besteht insbesondere bei abgabenrechtlichen Angelegenheiten – Steuergeheimnis !

Die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit dauert nach Beendigung der Mitgliedschaft zum Gemeinderat fort. Von der Pflicht zur Amtsverschwiegenheit können die Mitglieder des Gemeinderates nur vom Gemeinderat entbunden werden.